Vorgesetzte aufgrund besonderem Aufgabenbereich
- Medizinisches Personal
- Counselors
- technisches Personal
- Sicherheitspersonal
Das Vorgesetztenverhältnis gilt zur Erfüllung der Pflicht im Aufgabenbereich. Dies gilt immer vor den betreuenden Offizieren und den
unterstellten Offizieren. Befehlsbefugnis besteht, soweit dies zur Erfüllung der gestellten Aufgabe notwendig ist!
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